Seine Majestät der Deutsche
Kaiser, König von Preußen, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen usw. und
Apostolischer König von Ungarn, Seine Majestät der König von Spanien, der
Präsident der Französischen Republik, Seine Majestät der König des Vereinigten
Königreichs von Großbritannien und Irland und der Britischen überseeischen
Lande, Kaiser von Indien, Seine Majestät der König von Italien, Seine Majestät
der Kaiser von Japan, Ihre Majestät die Königin der Niederlande, Seine Majestät
der Kaiser aller Reußen,
in Anbetracht der Einladung,
womit die Britische Regierung mehreren Mächten vorgeschlagen hat, zu einer
Konferenz zusammenzutreten, um gemeinschaftlich festzustellen, welchen Inhalt
die allgemein anerkannten Regeln des internationalen Rechtes im Sinne des
Artikel 7 des Abkommens vom 18. Oktober 1907 über die Errichtung eines
Internationalen Prisenhofes haben,
in Anerkennung aller Vorteile,
welche die Feststellung der bezeichneten Regeln in dem unglücklichen Falle
eines Seekriegs sowohl für den friedlichen Handel wie für die Kriegführenden
und deren politische Beziehungen zu den neutralen Regierungen bietet,
in Erwägung, daß die allgemeinen
Grundsätze des internationalen Rechts bei ihrer praktischen Anwendung häufig
auf verschiedenen Weise gehandhabt werden,
von dem Wunsche beseelt, hinfort
eine größere Einheitlichkeit in der Hinsicht sicherzustellen,
in der Hoffnung, daß ein Wert von
so erheblichem gemeinschaftlichem Interesse sie allgemeine Zustimmung finden
wird,
haben zu Ihren Bevollmächtigten
ernannt:
usw.,
welche nach gegenseitiger
Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten
übereingekommen sind, die nachstehende Erklärung abzugeben:
E i n l e i t e n d
e B e s t i m m u n g
Die Signatarmächte sind einig in
der Feststellung, daß die in den folgenden Kapiteln enthaltenen Regeln im
wesentlichen den allgemeinen Grundsätzen des internationalen Rechts
entsprechen.