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Wachoffizier: Unterschied zwischen den Versionen

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| || colspan="3" | Die Steuerung eines Wasserfahrzeugs im Schichtbetrieb wird als Wache bezeichnet. Der jeweilige leitende Offizier der Schicht ist der Wachoffizier. Auf militärischen Schiffen und Booten wird der Wachoffizier zwar im allgemeinen einen Offizierdienstgrad haben, jedoch steht dies nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Befugnis, das Fahrzeug zu führen. Sein Vorgesetzter, der permanent die Verantwortung für das gesamte Schiff oder Boot trägt, ist der [[Kommandant]].
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2026, 17:25 Uhr

Datenblatt Wachoffizier
Der Wachoffizier war das ausführende Organ der Schiffsführung auf einem Unterseeboot. Er trug während seiner achtstündigen Wache die unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit des Bootes, die Navigation und den Ausguck. Auf einem Standardboot vom Typ VII C gab es in der Regel zwei Seeoffiziere in dieser Funktion: den Ersten Wachoffizier und den Zweiten Wachoffizier.
Dienst auf der Brücke und Sicherheit
Die Hauptaufgabe während der Überwasserfahrt war der Wachdienst auf der Brücke. Der Wachoffizier führte die Brückenwache, die meist aus vier Ausgucken bestand. Er war dafür verantwortlich, dass das Boot rechtzeitig auf feindliche Schiffe oder Flugzeuge reagierte. Bei Gefahr gab er den Befehl zum Alarmtauchen. Er musste sicherstellen, dass die Brückenwache das Boot innerhalb von etwa 30 Sekunden verließ und die Turmluke sicher verriegelt wurde. Seine Augen waren das Überleben des Bootes.
Navigation und Logbuchführung
Der Wachoffizier war für die Koppelnavigation zuständig. Er berechnete regelmäßig den Standort des Bootes basierend auf Kurs und Geschwindigkeit und trug diese Daten in die Seekarte ein. Zudem war er verpflichtet, das Kriegstagebuch oder das Schachtel-Logbuch während seiner Wache penibel zu führen. Jede Kursänderung, jede Sichtung und jede Wetterveränderung musste zeitgenau dokumentiert werden, da diese Unterlagen nach der Rückkehr vom Befehlshaber der Unterseeboote ausgewertet wurden.
Spezialisierte Fachaufgaben
Neben dem allgemeinen Wachdienst hatte jeder Wachoffizier eine spezifische technische Verantwortung. Der Erste Wachoffizier war als Torpedooffizier für die Hauptbewaffnung zuständig. Der Zweite Wachoffizier übernahm die Rolle des Artillerieoffiziers und war für die Wartung und den Einsatz der Deckskanone sowie der Flugabwehrkanonen verantwortlich. Oft fungierte der Zweite Wachoffizier auch als Nachrichtenoffizier oder war für die Verpflegung und die Lastenverwaltung zuständig.
Ausbildungsweg zum Wachoffizier
Die Ausbildung für Offiziere der Crew 1937 und Crew 1938 begann nach der Seeoffizier-Hauptprüfung und den technischen Fachlehrgängen. Bevor ein Offizier als Wachoffizier auf ein Frontboot kam, durchlief er die praktische Ausbildung bei einer Unterseeboot-Lehrdivision. Dort lernte er in der Ostsee die Handhabung des Bootes in der Praxis. Junge Leutnants begannen ihre Laufbahn meist als Zweite Wachoffiziere, um unter einem erfahrenen Kommandanten und einem Ersten Wachoffizier zu lernen.
Der Dritte Wachoffizier war eine Position, die vor allem auf den größeren Booten vom Typ IX oder gegen Ende des Krieges auf den neuen Booten vom Typ XXI sowie auf speziell ausgerüsteten Frontbooten besetzt wurde. In der Hierarchie stand er unter dem Zweiten Wachoffizier und war meist der jüngste Offizier an Bord, oft ein Leutnant zur See
Auch erfahrene Obersteuermänner (die zum Korps der Deckoffiziere gehörten), wurden häufig als Dritter Wachoffizier eingesetzt, insbesondere wenn kein dritter Seeoffizier aus den jungen Jahrgängen zur Verfügung stand
Siehe : I. Wachoffizier - II. Wachoffizier - III. Wachoffizier
Literaturverweise
Marine-Dienstvorschrift Nummer 320 Die Taktischen Anweisungen für Unterseeboote regeln die Aufgabenverteilung, wenn ein dritter Seeoffizier an Bord war.
Marine-Dienstvorschrift Nummer 415 Das Lehrbuch für den Nachrichtendienst der Kriegsmarine beschreibt die spezifischen Pflichten des Nachrichtenoffiziers, die oft vom Dritten Wachoffizier wahrgenommen wurden.
Marine-Dienstvorschrift Nummer 151 Diese Vorschrift regelt die Einsatzmöglichkeiten von Deckoffizieren in Offiziersfunktionen auf Unterseebooten.
Marine-Dienstvorschrift Nummer 320 In den Taktischen Anweisungen für Unterseeboote ist festgelegt, wie die Brückenwache durch den Obersteuermann als Wachoffizier zu führen war.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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