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Deutscher Volkssturm: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Deutsche Volkssturm war eine deutsche militärische Formation in der Endphase des Zweiten Weltkrieges. Er wurde nach einem von der NSDAP ausgehenden propagandistischen Aufruf an alle waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren außerhalb der vorherigen Wehrpflicht gebildet, um den Heimatboden des Deutschen Reiches zu verteidigen, bis ein die Zukunft Deutschlands und seiner Verbündeten und damit Europas sichernder Frieden gewährleistet sei. Ziel des Aufrufs war, die Truppen der Wehrmacht zu verstärken.
 
  
Die Bildung des Deutschen Volkssturms wurde am 18.10.1944, dem 131. Jahrestag der Völkerschlacht von Leipzig, publik gemacht und zwei Tage später offiziell verkündet. Dadurch konnten erste Volkssturmverbände propagandawirksam vorgeführt werden, die auf einen Führererlass vom 25.09.1944 hin aufgestellt worden waren.
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Das Aufgabengebiet des Volkssturmes umfasste in erster Linie Bau- und Schanzarbeiten, Sicherungsaufgaben und die Verteidigung von Ortschaften, zumeist in unmittelbarer Heimatgegend.
 
  
Die militärische Organisation, Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung sollte vom Ersatzheer geleistet werden, das dem Reichsführer SS und Chef der Heeresrüstung Heinrich Himmler unterstand. Aufstellung und Führung der Bataillone des Volkssturms wurden in die Hände der Gauleiter gelegt, die sich dazu des Führungspersonals der lokalen Organisationen der NSDAP, der SA, der SS, des NSKK und der HJ bedienen sollten. Martin Bormann erhielt die Befugnis, die „politischen und organisatorischen“ Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Er ordnete an, dass der Volkssturm nach NSDAP-Ortsgruppen und Kreisgruppen gegliedert in Kompanien und Bataillonen aufgestellt wurde, und gab Bestimmungen über Ausrüstung und Kennzeichnung der Volkssturmmänner heraus.
 
 
Die Aufstellung des Volkssturms wurde von umfangreichen Propagandaaktivitäten begleitet. Der Volkssturm war nicht Teil der Wehrmacht. Die Männer waren ohne Uniform und wenn sie nicht mindestens eine angesteckte Armbinde als Kennzeichen trugen, waren sie keine Kombattanten nach der Haager Landkriegsordnung und genossen dann deren Schutz nicht.
 
 
Der Volkssturm kam im Osten zwischen Mitte Januar und Mitte April 1945 in den zu Festen Plätzen erklärten Städten des Reichs wie bei Breslau und bei Posen, zur Verteidigung der Oder-Linie, in Pommern und während der Schlacht um Berlin zum Einsatz. Im Februar 1945 wurde der in Königsberg eingesetzte Bataillonsführer Ernst Tiburzy als erstes Volkssturm-Mitglied mit dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet. Die Angst vor Racheakten und Gräueltaten der Roten Armee stärkte den Kampfwillen. 15.000 Angehörige des Volkssturms verteidigten zusammen mit Soldaten der Wehrmacht, immer wieder angetrieben von Gauleiter Karl Hanke, monatelang das belagerte Breslau bis in den Mai 1945 hinein.
 
 
Insgesamt erlitt der Volkssturm hohe Verluste bei geringer militärischer Wirkung. Exakte Opferzahlen sind unbekannt; es wird angenommen, dass von den 175.000 als vermisst gemeldeten Volkssturmangehörigen die meisten gefallen sind.
 
 
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| colspan="3" | Der Deutsche Volkssturm wurde per Erlass vom 25.09.1944 als „letztes Aufgebot“ des Dritten Reiches ins Leben gerufen. Er umfasste alle wehrfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren, die nicht bereits in der Wehrmacht dienten. Die Organisation lag in den Händen der NSDAP (Gauleiter als Reichsverteidigungskommissare), während die militärische Ausbildung dem Befehlshaber des Ersatzheeres (Himmler) unterstand. In der Endphase des Krieges 1945 wurde der Volkssturm zur Verteidigung der „Heimatfront“, zum Bau von Schanzanlagen und in aussichtslosen Kämpfen gegen die vorrückenden Alliierten eingesetzt.
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| Gliederung: || colspan="3" | Aufteilung in Aufgebote (I: Kampffähig, II: Lokale Verteidigung, III: Ausbildung/HJ, IV: Objektschutz); Gliederung in Bataillone und Kompanien.
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| Bewaffnung: || colspan="3" | Akuter Mangel an Standardwaffen; Einsatz von Beutegut, Jagdgewehren und „Volkssturmgewehren“. Die Panzerfaust war das primäre Kampfmittel.
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| Ende 1945: || colspan="3" | Mit der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 und dem Verbot der NSDAP-Organisationen durch die Alliierten aufgelöst.
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| Status: || colspan="3" | Völkerrechtliche Einstufung als Kombattanten durch die Armbinde, was jedoch von den Alliierten (insbes. im Osten) oft missachtet wurde.
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| BArch PERS 6 || colspan="3" | Personalakten: Nachweise über Marineangehörige, die als Ausbilder oder Führer zum Volkssturm versetzt wurden.
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| Seidler, Franz W. || colspan="3" | „Deutscher Volkssturm: Das letzte Aufgebot 1944/45“ (Dokumentation von Gliederung und Bewaffnung).
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| Yelton, David K. || colspan="3" | „Hitler's Volkssturm“ (Studie über die soziale und militärische Struktur).
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| style="text-align:center" colspan="3" |  [mailto:ubootarchivwiki@gmail.com ubootarchivwiki@gmail.com] - Andreas Angerer 39028 Magdeburg Postfach 180132
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Aktuelle Version vom 7. März 2026, 09:30 Uhr

Organisation Deutscher Volkssturm
Der Deutsche Volkssturm wurde per Erlass vom 25.09.1944 als „letztes Aufgebot“ des Dritten Reiches ins Leben gerufen. Er umfasste alle wehrfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren, die nicht bereits in der Wehrmacht dienten. Die Organisation lag in den Händen der NSDAP (Gauleiter als Reichsverteidigungskommissare), während die militärische Ausbildung dem Befehlshaber des Ersatzheeres (Himmler) unterstand. In der Endphase des Krieges 1945 wurde der Volkssturm zur Verteidigung der „Heimatfront“, zum Bau von Schanzanlagen und in aussichtslosen Kämpfen gegen die vorrückenden Alliierten eingesetzt.
Entstehung, Funktion und Gliederung
Aufstellung: Erlass Adolf Hitlers am 25.09.1944; offizielle Proklamation am 18.10.1944 (Jahrestag der Völkerschlacht).
Gliederung: Aufteilung in Aufgebote (I: Kampffähig, II: Lokale Verteidigung, III: Ausbildung/HJ, IV: Objektschutz); Gliederung in Bataillone und Kompanien.
Bewaffnung: Akuter Mangel an Standardwaffen; Einsatz von Beutegut, Jagdgewehren und „Volkssturmgewehren“. Die Panzerfaust war das primäre Kampfmittel.
Ende 1945: Mit der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 und dem Verbot der NSDAP-Organisationen durch die Alliierten aufgelöst.
Spezifische Merkmale
Uniformierung: Meist Zivilkleidung mit der Armbinde „Deutscher Volkssturm - Wehrmacht“; teilweise Parteiuniformen oder alte Bestände der Organisation Todt.
Status: Völkerrechtliche Einstufung als Kombattanten durch die Armbinde, was jedoch von den Alliierten (insbes. im Osten) oft missachtet wurde.
Befehlskette: Duale Führung zwischen Gauleitung (Organisation/Politik) und Wehrmachtsbefehlshabern (operativer Einsatz im Gefecht).
Relevanz für die U-Boot-Waffe
Stützpunktsicherung: In Festungshäfen wie Kiel oder Gdingen bildeten Volkssturm-Bataillone gemeinsam mit Marine-Alarmeinheiten den äußeren Verteidigungsring.
Personalmangel: U-Boot-Spezialisten ohne Boote wurden 1945 oft als Ausbilder oder Führer für Volkssturm-Kompanien (Panzerjagd) abkommandiert.
Werftschutz: Einbeziehung der verbliebenen Werftarbeiter in Volkssturmeinheiten zur Verteidigung der U-Boot-Bunkeranlagen gegen herannahende Landstreitkräfte.
Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
BArch NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP: Akten über die Mobilisierung und die Erlasse zur Aufstellung des Volkssturms.
BArch RH 53 Wehrersatzdienststellen: Unterlagen zur Erfassung der Jahrgänge und der Zusammenarbeit mit den Gauleitungen.
BArch PERS 6 Personalakten: Nachweise über Marineangehörige, die als Ausbilder oder Führer zum Volkssturm versetzt wurden.
Literaturverweise
Mammach, Klaus „Der Volkssturm. Das letzte Aufgebot 1944/45“ (Detaillierte Analyse der Organisation).
Seidler, Franz W. „Deutscher Volkssturm: Das letzte Aufgebot 1944/45“ (Dokumentation von Gliederung und Bewaffnung).
Yelton, David K. „Hitler's Volkssturm“ (Studie über die soziale und militärische Struktur).
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
ubootarchivwiki@gmail.com - Andreas Angerer 39028 Magdeburg Postfach 180132