Generaladmiral: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Generaladmiral ist eine Dienstgradbezeichnung für einen Flaggoffizier in der Marine. Der Generaladmiral ist der zweithöchste der fünf Admiralsränge der Marine. | + | '''Generaladmiral''' (Gen.Adm.) ist eine Dienstgradbezeichnung für einen Flaggoffizier in der Marine. Der Generaladmiral ist der zweithöchste der fünf Admiralsränge der Marine. |
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Version vom 17. Oktober 2009, 15:58 Uhr
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Generaladmiral (Gen.Adm.) ist eine Dienstgradbezeichnung für einen Flaggoffizier in der Marine. Der Generaladmiral ist der zweithöchste der fünf Admiralsränge der Marine. | |||
