Ortwin Hensellek
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LEBENSDATEN (1)
Geburtsdatum: | 16.06.1911 | ||
Geburtsort: | Saalfeld (Mohrungen) | ||
Todesdatum: | - | ||
Todesort: | - | ||
MARINE - OFFIZIERSJAHRGANG/EINTRITT IN DIE MARINE
Eintrittsjahrgang | 1939 | ||
DIENSTGRADE (2)
01.11.1941 | Leutnant zur See der Reserve | ||
01.04.1943 | Oberleutnant zur See der Reserve | ||
ORDEN UND AUSZEICHNUNGEN (3)
01.02.1941 | Kriegsabzeichen für Minensuch-, Ubootsjagd- und Sicherungsverbände | ||
00.00.1940 | Eisernes Kreuz 2. Klasse | ||
27.10.1941 | Eisernes Kreuz 1. Klasse | ||
06.05.1943 | U-Bootskriegsabzeichen 1939 | ||
WERDEGANG
00.00.1939 | Eintritt in die Kriegsmarine. | ||
00.00.1939 - 30.11.1943 | Nicht ermittelt. Wahrscheinlich Ausbildung, Lehrgänge und diverse Kommandos. | ||
01.12.1943 - 21.12.1943 | Kommandant von U 298. | ||
22.12.1943 – 24.02.1944 | Nach Suspendierung wegen Alkoholmissbrauch im Dienst, Warten auf die Gerichtsverhandlung in der | ||
5. U-Flottille (4). | |||
24.02.1944 | Gerichtsverhandlung wegen militärischen Ungehorsam. Er bekam 3 Monate Gefängnis. Urteil am | ||
19.05.1944 bestätigt. | |||
21.06.1944 – 01.08.1944 | Ableistung der Gefängnisstrafe in Graudenz. | ||
00.08.1944 - 00.00.1945 | Schreiboffizier in der 8. U-Flottille, Danzig und in der Marine-Nachrichtenabteilung 2, Gotenhafen, | ||
später Infanterieeinsatz im Panzer-Grenadierersatz- und Ausbildungsbataillon 465. Bei Kriegsende vermißt. | |||
EMPFOHLENE LITERATUR
Walmrath – Justitia Et Disciplina - Strafgerichtsbarkeit in der deutschen Kriegsmarine 1939-1945 |
ANMERKUNGEN
(1) Bild von Ortwin Hensellek ist nicht vorhanden. (2) Dienstgrade, soweit bekannt. Ortwin Hensellek kam wahrscheinlich aus dem Mannschafts- bzw. Unteroffiziersstand oder war ein reaktivierter Offizier. (3) Orden und Auszeichnungen, soweit ermittelt. (4) Laut Lothar Walmrath – Justitia Et Disciplina- Strafgerichtsbarkeit in der deutschen Kriegsmarine 1939-1945, war der Grund einer Kriegsgerichtverhandlung gegen Hensellek, das er beim Beladen von Torpedos stark alkoholisiert aufgetreten war. Dabei hat er nicht nur die Mannschaft beleidigt, sondern den ganzen Vorgang in Gefahr gebracht. 2 Offiziere haben dann dies zur Meldung gebracht. Das Urteil war 6 Wochen Kammerarrest. Das Schicksal von Ortwin Hensellek wird bis heute in keiner offiziellen Publikation über die U-Boot-Waffe bearbeitet. Es wird wohl immer noch verschwiegen, dass es auch in der U-Boot-Waffe Verfehlungen gab, die bis heute nur sehr zögerliche aufgearbeitet wurden. |
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