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Offiziershauptprüfung

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Geschichte: Marine- und Kriegsgeschichte zur Traditionsbildung.
Datenblatt Offiziershauptprüfung
Die Seeoffizier-Hauptprüfung (oft nur Hauptprüfung genannt) war das alles entscheidende Examen am Ende des Hauptlehrgangs an der Marineschule Mürwik. Sie entschied darüber, ob ein Fähnrich charakterlich und fachlich geeignet war, die Laufbahn eines Offiziers einzuschlagen. Die Prüfung gliederte sich in drei wesentliche Bereiche:
Schriftliche und mündliche Fachprüfung
Hier wurde das gesamte theoretische Wissen abgefragt, das während des rund neunmonatigen Lehrgangs (im Krieg verkürzt) vermittelt wurde:
Navigation: Berechnung von Kursen, Gezeitenkunde und insbesondere die Astronavigation (Bestimmung des Standorts mittels Sextant).
Waffenkunde: Grundprinzipien der Schiffsartillerie, Torpedotechnik und Sperrwaffen (Minen).
Seemannschaft: Manövrierlehre, Kenntnis der Ausweichregeln (KVR) und Schiffsstabilität.
Taktik & Signaldienst: Grundverständnis von Flottenmanövern und Morse-/Winkersignalen.
Praktische Prüfung (Seekadettenprüfung)
Obwohl der Hauptlehrgang theoretisch war, mussten die Anwärter beweisen, dass sie die Theorie in die Praxis umsetzen konnten. Dies geschah oft auf Schulbooten in der Flensburger Förde:
Schiffsführung: Führen eines Bootes unter Aufsicht, An- und Ablegemanöver.
Exerzieren: Führen einer Abteilung an Land, um die Befehlsgewalt und das Auftreten zu prüfen.
Die Charakterliche Eignung (Das Offizierkorps)
Das Besondere an der deutschen Marineausbildung war, dass man die Prüfung rein fachlich bestehen konnte, aber dennoch scheitern konnte.
Eignungsurteil: Die Ausbilder und der Kommandeur der Marineschule gaben ein Urteil über die Persönlichkeit ab.
Wahl durch das Offizierkorps: Nach bestandener Prüfung musste der Anwärter zur Beförderung zum Oberfähnrich bzw. Leutnant vom Offizierkorps seines späteren Verbandes „angenommen“ werden. Ein negatives Votum konnte die Karriere beenden, selbst wenn die Noten exzellent waren.
Kriegsbedingte Änderungen (Crews 37/38)
Für die von Ihnen recherchierten Crews wurde die Prüfung ab 1939 „gestrafft“. Man verzichtete auf tiefergehende wissenschaftliche Prüfungsfächer (z. B. komplexe Meereskunde oder höhere Mathematik) und konzentrierte sich rein auf die Fronttauglichkeit. Die Prüfung wurde zum „Kriegsexamen“, wobei die Seeausdauer und die schnelle taktische Entscheidung höher gewichtet wurden als die akademische Präzision.
Basierend auf der M.Dv. Nr. 154 (Prüfungsordnung für Seeoffiziere)
In der Zeit der Crews 37 und 38 war das Bestehen dieser Prüfung die Voraussetzung für die Ernennung zum Oberfähnrich zur See. Die Benotung erfolgte meist nach dem System 1 bis 9 (wobei 1 vorzüglich und 9 völlig ungenügend war).
Die Prüfungsfächer und ihre Gewichtung
Die Prüfung gliederte sich in drei Fächergruppen, wobei die Gruppe A das höchste Gewicht für die spätere Verwendung auf Schiffen und U-Booten hatte:
Gruppe A: Nautik und Seemannschaft (Die Kernfächer)
Navigation I (Astronavigation): Berechnung des Standorts nach Gestirnen (Sonne, Mond, Sterne). Besonders wichtig für U-Boote bei Fernfahrten.
Navigation II (Terrestrik & Funk): Koppeln, Küstenfahrt, Peilwesen und Gezeitenkunde.
Seemannschaft: Manövrierlehre, Dienst an Bord, Sicherheitsvorschriften und das Verhalten in Seenot.
Signaldienst: Praktisches Morsen (Licht), Winken (Flaggen) und Kenntnis des Internationalen Signalbuchs.
Gruppe B: Militärische und Technische Grundlagen
Waffenkunde (Artillerie): Ballistik, Geschützkunde und Feuerleitung.
Waffenkunde (Torpedo & Sperrwesen): Funktion von Torpedos, Zündertypen und Minenkunde. Absolutes Kernfach für angehende U-Boot-Fahrer.
Schiffskunde & Maschinenlehre: Aufbau von Kriegsschiffen, Leckabwehr und Grundwissen über Verbrennungsmotoren (Diesel).
Nachrichtenkunde: Funktechnik und Verschlüsselung (Grundlagen Enigma).
Gruppe C: Führung und Recht
Taktik: Grundzüge der Verbandsführung und Seekriegführung.
Militärische Führung: Disziplinarrecht, Beschwerdeordnung und Menschenführung.
Seekriegsrecht: Prisenordnung, Verhalten gegenüber neutralen Schiffen und internationales Völkerrecht.
Der "Charakter-Faktor"
Die rein fachliche Note wurde durch das Eignungsurteil des Kommandeurs der Marineschule Mürwik ergänzt. Dieses Urteil floss in die Rangliste der Crew ein und entschied über die Reihenfolge der Beförderungen.
Kriegsbedingte Straffung (ab Crew 38)
Mit Kriegsbeginn wurden die Fächer der Gruppe C und die theoretische Astronavigation zugunsten einer schnelleren Ausbildung gekürzt. Die Prüfung wurde zur „Kriegshauptprüfung“:
Fokus auf praktische Torpedokunde und Nahbereichs-Navigation.
Verkürzung der schriftlichen Klausuren von mehreren Tagen auf kompakte Prüfungsmodule.
Quellenangabe
M.Dv. Nr. 154 (Marine-Dienstvorschrift): Prüfungsordnung für die Seeoffiziere der Kriegsmarine. Dies ist das „Gesetzbuch“ für die Hauptprüfung. Darin ist genau festgelegt, welche Fächer schriftlich und welche mündlich geprüft wurden.
M.Dv. Nr. 151 (Marine-Dienstvorschrift): Bestimmungen für die Ausbildung der Seeoffizieranwärter. Hier finden Sie die Gewichtung zwischen fachlicher Leistung und „charakterlicher Beurteilung“.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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