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| Ausbildung
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Bootssteuermannslehrgang
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| Der Bootssteuermannslehrgang war eine spezialisierte nautische Ausbildung für Unteroffiziere und erfahrene Mannschaften der seemännischen Laufbahn. Ziel des Lehrgangs war die Befähigung zur selbstständigen Führung kleinerer Wasserfahrzeuge (Beiboote, Pinassen, Verkehrsboote) sowie die qualifizierte Unterstützung des Wachoffiziers beim Steuern größerer Einheiten. Die Ausbildung umfasste neben der praktischen Ruder- und Motorbootsführung auch Grundkenntnisse in der Lichterführung, den Ausweichregeln (SeeStrO), der Knotenkunde sowie der einfachen terrestrischen Navigation im Küstenvorfeld.
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| Entstehung, Funktion und Aufgaben
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| Aufgaben: |
Praktische Bootsführung unter Segel und Motor; Kommandosprache; Manövrieren auf engem Raum; An- und Ablegen bei Strom/Wind.
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| Standort: |
Seemännische Fachschulen (z. B. Kiel-Wik); Marineschule Mürwik (Segelstation); Küstenbezirke der Marinestationen.
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| Qualifikation: |
Matrosen-Gefreite oder Maate der seemännischen Laufbahn mit nachgewiesener Seebewährung.
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| Ende 1945: |
Mit der Auflösung der seemännischen Fachausbildung nach der Gesamtkapitulation im Mai 1945 beendet.
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| Spezifische Merkmale
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| Verantwortung: |
Der Bootssteuermann war für die Sicherheit der Insassen und des Fahrzeugs bei Versetzfahrten zwischen Schiff und Land verantwortlich.
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| Prüfung: |
Abschluss durch eine praktische Fahrprüfung und theoretische Kenntnisabfrage der Signale und Schifffahrtszeichen.
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| Status: |
Erwerb des „Bootssteuermannsscheins“, der zur Führung schiffseigener Beiboote außerhalb des Sichtbereichs des Mutterschiffes berechtigte.
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| Relevanz für die U-Boot-Waffe
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| Landgang: |
Bootssteuermänner koordinierten den Fährverkehr für U-Boot-Besatzungen in Stützpunkten ohne feste Kai-Liegeplätze (z. B. in norwegischen Fjorden).
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| Ausbildung: |
Die im Lehrgang geschulte Präzision beim Steuern nach Kompass war die Basis für die spätere Ausbildung zum Tiefensteuermann auf U-Booten.
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| Rettungswesen: |
Führung der Rettungsboote bei Havarien oder nach dem Verlust des Bootes (Sicherung der Disziplin in den Rettungsmitteln).
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| Quellenverweise - | Invenio Online-Recherche
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| BArch RM 121 |
Marinelehrgänge und Schulen: Bestimmungen über die Ausbildung und Prüfung der Bootssteuermänner (M.Dv. 32).
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| BArch PERS 6 |
Personalakten: Werdegänge mit dem Nachweis „Bootssteuermannslehrgang mit Erfolg bestanden“.
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| BArch RM 112 |
Marinestation der Ostsee: Akten über die Zuweisung von Personal zu den seemännischen Fachlehrgängen.
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| Literaturverweise
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| Lohmann / Hildebrand |
„Die deutsche Kriegsmarine 1939–1945“ (Band I, Kapitel: Seemännische Ausbildung).
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| Wegner, Günter |
„Stellenbesetzung der deutschen Marine 1848–1945“ (Systematik der seemännischen Laufbahnen).
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| Jensen, John |
„Seemannschaft: Handbuch für die Ausbildung an den Marineschulen“.
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| Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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