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Nachrichtenlehrgang für U-Wachoffiziere

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Datenblatt Nachrichtenlehrgang für U-Wachoffiziere
Der Nachrichtenlehrgang für Unterseeboot-Wachoffiziere bildete in der Regel den abschließenden Teil der landbasierten Fachausbildung für Offiziere, bevor sie zur Front versetzt wurden. Während der allgemeine Nachrichtenlehrgang für Fähnriche die Grundlagen legte, war der Kurs für angehende Wachoffiziere auf die operativen Erfordernisse des U-Boot-Krieges zugeschnitten.
Einordnung und Ablauf
Zeitpunkt: Der Lehrgang schloss sich oft an den U-Sperrlehrgang an und bildete das Finale der spezialisierten Ausbildungsgänge an Land.
Ort: Er fand an der Marinenachrichtenschule in Flensburg-Mürwik statt.
Dauer: Für den spezifischen Wachoffizierskurs war ein Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen vorgesehen.
Spezifische Ausbildungsinhalte
Im Gegensatz zur allgemeinen Ausbildung lag der Fokus hier auf der Rolle als verantwortlicher Offizier an Bord eines U-Bootes:
Verschlüsselung (Enigma M): Intensive Schulung im Umgang mit der Schlüsselmaschine Enigma. Der Wachoffizier musste das „Schlüsseln“ absolut fehlerfrei beherrschen, da Fehlbedienungen die Entschlüsselung durch den Befehlshaber der Unterseeboote unmöglich machten.
Kurzsignale: Training im Gebrauch des Kurzsignalheftes. Diese speziellen Tabellen ermöglichten es, komplexe Lagemeldungen (Position, Gegner, Wetter) in extrem kurze Funkimpulse zu fassen, um die gegnerische Funkpeilung zu erschweren.
Signaldisziplin: Der Offizier lernte die strikte Überwachung der Funkstille und die taktischen Konsequenzen von Nachrichtenfehlern.
Verantwortlichkeiten des Wachoffiziers
Nach Abschluss des Lehrgangs war der Offizier an Bord für folgende Bereiche zuständig:
Funkraum-Aufsicht: Er war der direkte Vorgesetzte der Funkmeister und Funkmaaten.
Geheimsachen: Er verwaltete die tagesaktuellen Schlüsselunterlagen und stellte sicher, dass diese bei drohender Kaperung sofort vernichtet wurden.
Zusammenarbeit mit der Ortung: Er koordinierte den Fluss von Informationen aus der Funkmessbeobachtung (Radarwarnung) direkt an den Kommandanten, ein Wissen, das im Ortungslehrgang technisch vertieft worden war.
Quellenangabe
Marine-Dienstvorschrift Nummer 415 (Vorschrift für den Nachrichtendienst) blieb die verbindliche Grundlage für alle operativen Nachrichtenprozesse.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!!
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